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Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege entlastet pflegende Angehörige, wenn diese aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen die Pflege vorübergehend nicht selbst übernehmen können.

Mutter-Tochter-Porträt

Leistungen im Überblick

Kurzzeitige Pflegeübernahme

  • Professionelle Pflege in Abwesenheit der Hauptpflegeperson

  • Sicherstellung der kontinuierlichen Betreuung und Unterstützung im Alltag
     

Flexible Pflegezeiten

  • Stundenweise, tageweise oder für einen längeren Zeitraum bis zu sechs Wochen im Jahr

  • Anpassung an die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Familien
     

Individuelle Betreuung

  • Persönlich abgestimmte Pflegepläne

  • Erhalt der gewohnten Lebensqualität und Routine der Pflegebedürftigen

Kostenübernahme

Die entstehenden Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen unter anderem die Pflegebedürftigkeit des Versicherten und die Genehmigung der Verhinderungspflege durch den Pflegeversicherungsträger.
Die Kosten für die Verhinderungspflege können bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr von der Pflegeversicherung übernommen werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 1.612 Euro pro Jahr. In bestimmten Fällen können zusätzliche Mittel aus der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege verwendet werden, wodurch sich der jährliche Höchstbetrag auf bis zu 2.418 Euro erhöhen kann. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate im häuslichen Umfeld von einer privaten Pflegeperson betreut wurde.

agas Pflege Blog

In unserem Blog teilen wir wertvolle Informationen und Tipps rund um das Thema Pflege. Unsere Beiträge bieten Einblicke in den Pflegealltag und zeigen, wie unser Pflegedienst durch individuelle Betreuung und moderne Ansätze die Lebensqualität unserer Patienten verbessert. Bleiben Sie informiert.

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