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AutorenbildAndré Schmoll

Verhinderungspflege maximieren: So erhalten Sie bis zu 2.418 € Unterstützung

Pflegende Angehörige leisten eine unschätzbare Arbeit und oft rund um die Uhr. Umso wichtiger ist es, dass sie sich gelegentlich eine Auszeit nehmen können, um neue Kraft zu schöpfen und ihre eigene Gesundheit zu erhalten. Die Verhinderungspflege bietet genau diese Möglichkeit. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Übernahme von nicht genutztem Guthaben der Kurzzeitpflege. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können und wie das Guthaben der Kurzzeitpflege genutzt werden kann.


Pflegende Angehörige genießen Hotelfrühstück


Definition und Zweck: Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die dazu dient, pflegende Angehörige zeitweise zu entlasten. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn die pflegende Person aufgrund von Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend die Pflege nicht übernehmen kann.


  • Anspruch: Verhinderungspflege kann für bis zu sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden.

  • Kostenübernahme: Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 Euro pro Jahr für die Verhinderungspflege.



Übernahme von nicht genutztem Guthaben der Kurzzeitpflege


Erweiterte Leistungen: Nicht genutztes Guthaben aus der Kurzzeitpflege kann für die Verhinderungspflege genutzt werden. Dadurch erhöht sich der finanzielle Spielraum für pflegende Angehörige erheblich.


  • Zusätzliche Mittel: Wenn die Kurzzeitpflege im laufenden Jahr nicht oder nur teilweise genutzt wurde, können bis zu 50 Prozent des Kurzzeitpflegebudgets (bis zu 806 Euro) auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Dadurch erhöht sich das Budget für die Verhinderungspflege auf maximal 2.418 Euro pro Jahr.

  • Flexibilität: Diese Übertragung ermöglicht eine flexiblere Nutzung der Pflegeleistungen und unterstützt pflegende Angehörige bei der Organisation ihrer Auszeiten.



Voraussetzungen und Beantragung


Wer hat Anspruch? Verhinderungspflege kann von pflegenden Angehörigen beantragt werden, die ihren Pflegebedürftigen bereits seit mindestens sechs Monaten zu Hause pflegen. Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben.


  • Pflegegrad: Der pflegebedürftige Angehörige muss mindestens Pflegegrad 2 haben.

  • Pflegedauer: Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in häuslicher Umgebung gepflegt haben.


Beantragung der Verhinderungspflege: Der Antrag sollte frühzeitig bei der Pflegekasse gestellt werden, um die Planung der Ersatzpflege zu erleichtern.


  • Antragsformular: Füllen Sie das Antragsformular für Verhinderungspflege aus. Dieses erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder online.

  • Nachweise beifügen: Fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Nachweise bei, wie z.B. die Bestätigung über den Pflegegrad und die Pflegedauer.



Weitere Unterstützungsmöglichkeiten


Ersatzpflegepersonen: Die Verhinderungspflege kann durch nahe Angehörige, Freunde oder professionelle Pflegedienste übernommen werden. Wichtig ist, dass die Ersatzpflegeperson die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.


  • Professionelle Pflegedienste: Diese können während der Verhinderungspflege professionelle Unterstützung bieten und sicherstellen, dass die Pflegebedürftigen optimal versorgt sind.

  • Verwandte und Freunde: Nahe Verwandte und Freunde, die nicht im selben Haushalt leben, können ebenfalls als Ersatzpflegepersonen einspringen.


Kurzzeitpflege: Falls eine längere Auszeit benötigt wird, kann zusätzlich zur Verhinderungspflege auch die Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung in Anspruch genommen werden.


Beratung und Unterstützung durch unseren Pflegedienst

Unser Pflegedienst unterstützt Sie umfassend bei der Beantragung von Verhinderungspflege und der Nutzung des nicht genutzten Guthabens der Kurzzeitpflege. Wir beraten Sie über Ihre Möglichkeiten und helfen Ihnen, die notwendigen Formulare auszufüllen. Zudem bieten wir praktische Unterstützung bei der Organisation der Ersatzpflege, damit Sie sich auf Ihre Erholung konzentrieren können.


Fazit

Die Verhinderungspflege ist eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige, die eine wohlverdiente Auszeit benötigen. Durch die Nutzung des nicht genutzten Guthabens der Kurzzeitpflege kann das Budget für die Verhinderungspflege erhöht werden, was zusätzliche Entlastung ermöglicht. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden zu erhalten. Unser Pflegedienst steht Ihnen beratend und unterstützend zur Seite, damit Sie sich optimal erholen können.

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