Die Kostenübernahme durch die Kranken- und Pflegekassen spielt eine zentrale Rolle in der Pflegefinanzierung. Viele pflegerische Leistungen können über die gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen abgerechnet werden, was eine erhebliche finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bedeutet. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Kostenübernahme durch die Kranken- und Pflegekassen funktioniert und welche Leistungen abgedeckt werden.
Wie funktioniert die Kostenübernahme durch die Kranken- und Pflegekassen?
Antragstellung und Genehmigung:
Der erste Schritt zur Kostenübernahme durch die Kranken- und Pflegekassen ist die Antragstellung. Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen müssen einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Pflegekasse oder Krankenkasse stellen. Hierbei gibt es Unterschiede:
Pflegekasse: Für Leistungen der Pflegekasse, wie Pflegesachleistungen oder Pflegegeld, ist ein Antrag bei der Pflegekasse erforderlich. Dies beinhaltet die Einreichung von ärztlichen Gutachten, Pflegegradeinstufungen und anderen notwendigen Dokumenten, die den Pflegebedarf nachweisen.
Krankenkasse: Für Leistungen der Krankenkasse, insbesondere die Behandlungspflege, übernehmen wir als Pflegedienst die Antragstellung. Aufgrund der Dringlichkeit in diesen Fällen beginnen wir jedoch sofort mit der Pflege, während die Antragstellung parallel erfolgt.
Genehmigung: Nach Prüfung der Unterlagen entscheidet die jeweilige Kasse über die Genehmigung der Kostenübernahme. Bei Bedarf kann die Kasse einen Medizinischen Dienst (MD) zur Begutachtung beauftragen.
Pflegegrad und Leistungsanspruch:
Die Höhe und Art der Leistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden, hängt vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen ab. Es gibt fünf Pflegegrade, die den Grad der Beeinträchtigung und den entsprechenden Pflegebedarf festlegen.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Leistungen der Pflegekassen
Pflegesachleistungen:
Pflegesachleistungen umfassen alle pflegerischen Tätigkeiten, die durch professionelle Pflegedienste erbracht werden. Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad 1: Keine Pflegesachleistungen, aber Entlastungsbetrag von 125 Euro.
Pflegegrad 2: Bis zu 724 Euro pro Monat.
Pflegegrad 3: Bis zu 1.363 Euro pro Monat.
Pflegegrad 4: Bis zu 1.693 Euro pro Monat.
Pflegegrad 5: Bis zu 2.095 Euro pro Monat.
Unsere Leistungen werden direkt von uns mit den Kassen abgerechnet, sodass Sie sich um die bürokratischen Details keine Sorgen machen müssen.
Pflegegeld:
Pflegegeld wird an Pflegebedürftige ausgezahlt, die von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen zu Hause betreut werden. Es dient als finanzielle Unterstützung für die pflegenden Personen.
Pflegegrad 2: 316 Euro pro Monat
Pflegegrad 3: 545 Euro pro Monat
Pflegegrad 4: 728 Euro pro Monat
Pflegegrad 5: 901 Euro pro Monat
Kombinationsleistungen:
Pflegebedürftige können Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombinieren. In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig gezahlt, je nachdem wie viele Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.
Verhinderungspflege:
Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt, z.B. wegen Urlaub oder Krankheit.
Leistungen: Bis zu 1.612 Euro pro Jahr.
Voraussetzungen: Die reguläre Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate vor der Verhinderung gepflegt haben.
Erhöhung: Das Budgets kann durch Mittel der Kurzzeitpflege erhöht werden.
Kurzzeitpflege:
Kurzzeitpflege wird in stationären Einrichtungen erbracht und kann bis zu acht Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden, wenn eine vorübergehende stationäre Pflege notwendig ist.
Leistung: Bis zu 1.774 Euro pro Jahr.
Voraussetzungen: Vorübergehender Pflegebedarf, der nicht zu Hause gedeckt werden kann.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen:
Diese Leistungen bieten zusätzliche Unterstützung im Alltag.
Leistung: 125 Euro pro Monat.
Nutzung: Kann für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote und Alltagsbegleitung verwendet werden.
Leistungen der Krankenkassen
Behandlungspflege:
Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen, die ärztlich verordnet und von Pflegefachkräften durchgeführt werden. Diese Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen.
Leistungen: Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen, Katheterwechsel, Blutzuckermessung und andere medizinische Tätigkeiten.
Antragstellung: Wir als Pflegedienst übernehmen die Antragstellung für die Behandlungspflege bei der Krankenkasse.
Sofortige Pflege: Aufgrund der Dringlichkeit beginnen wir immer sofort mit der Pflege, während die Antragstellung parallel erfolgt.
Unsere Leistungen in der Behandlungspflege werden direkt von uns mit den Krankenkassen abgerechnet, sodass Sie sich um die bürokratischen Details keine Sorgen machen müssen.
Fazit
Die Kostenübernahme durch die Kranken- und Pflegekassen bietet eine wesentliche finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Durch die verschiedenen Leistungsarten, wie Pflegesachleistungen, Pflegegeld und Verhinderungspflege von der Pflegekasse sowie die Behandlungspflege von der Krankenkasse, kann der individuelle Pflegebedarf flexibel und umfassend gedeckt werden. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die Möglichkeiten der Kostenübernahme zu informieren und die notwendigen Anträge zu stellen, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.